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Kitzbühel

Erschließung Sonngrub

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Siedlungsprojekt für Einheimische

 Wegerschließung Sonngrub

Kürzlich wurde mit den Bauarbeiten für die Erschließungsstraße der zukünftigen Siedlergründe in Sonngrub begonnen. Auf einer Fläche von rund zehn Hektar wird Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in sonniger und verkehrsgünstiger Lage geschaffen.
Die Erschließungsarbeiten (Wegenetz, Kanal, Strom sowie diverse andere Versorgungsleitungen) werden voraussichtlich den Großteil des heurigen Jahres beanspruchen. Im Anschluss daran – aus heutiger Sicht wahrscheinlich im Herbst – kann mit dem Verkauf der ersten Siedlergrundstücke begonnen werden.
Im ersten Baulos werden 25 Einzelgrundstücke vergeben.
Diese, bei über 100 Bewerbungen, schwierigen Entscheidungen, werden nach Vorbereitung durch den Stadtrat vom Gemeinderat anhand der Vergaberichtlinien getroffen werden. In die engere Wahl genommen wurden vorerst nur Bewerber, die in Mietwohnungen leben. Was aber nicht bedeutet, dass Bewerber, die bereits im Besitz einer Eigentumswohnung sind, nicht zum Zug kommen. Das gesamte Siedlungsgebiet umfasst rund einhundert Wohneinheiten, aufgeteilt in Einzel- und Doppelhäusern sowie Geschoßwohnbauten. Bewerber, die bei der ersten Vergabe nicht berücksichtigt werden konnten, haben demnach noch genügend Möglichkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt zu ihrem Baugrundstück zu kommen.
Oberstes Ziel dieses Siedlungsprojektes ist, leistbaren Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu schaffen – dies bei rechtlich bestmöglicher Absicherung, um Spekulationen im Zusammenhang mit diesen Grundstücken unmöglich zu machen. Potentielle Käufer müssen daher mit strengen Richtlinien rechnen. Nachstehend die wichtigsten von den Käufern einzuhaltenden Verpflichtungen:
Die Grundstücke sind ohne Verzögerung zu bebauen (binnen zwei Monate nach dem Kauf muss ein Baugesuch eingebracht werden, innerhalb eines Jahres nach Baubewilligung ist mit dem Bau zu beginnen). Eine verdichtete Bauweise im Sinne der Wohnbaurichtlinien des Landes Tirol wird dabei angestrebt. Die ständige Hauptwohnsitznahme ist selbstverständlich. Die Vermietung von Einliegerwohnungen ist nur mit Zustimmung durch die Stadtgemeinde zulässig. Zur Sicherstellung sehen die Kaufverträge hohe Konventionalstrafen und ein 30jähriges Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht - zum ursprünglichen Kaufpreis - zugunsten der Stadtgemeinde vor.

28.03.2008