Die Gemeindeeinsatzleitung Kitzbühel teilt mit, dass die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel am 29. Dezember 2025 eine Verordnung über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (Waldbrand-Verordnung) erlassen hat.
Das bedeutet, dass in sämtlichen Waldgebieten des Bezirkes Kitzbühel sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten ist.
Umfasst vom Verbot sind auch Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Übertretungen nach dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
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