Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Der Nationalrat wird am 29. September 2013 neu gewählt. Mit Sicherheit hat es innerhalb einer Gesetzgebungsperiode nie so viele Änderungen des Wahlrechts gegeben, wurde doch die NRWO seit 2008 nicht weniger als sechs Mal novelliert. Das Innenministerium informiert Sie daher, welche Änderungen das genau sind.
Personen, die am Wahltag (29. September 2013) verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Weiter Informationen erfahren Sie hier...
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit 21. Juni 2013 (Tag der Wahlausschreibung) beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Weiter Informationen erfahren Sie hier...
14.08.2013