Erstmals auch Briefwahl möglich!
In 276 von 279 Gemeinden Tirols werden am 14. März 2010 Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen abgehalten. Erstmals sind auch 16- und 17-jährige zu einer Tiroler
Gemeindewahl zugelassen. In Kitzbühel ist die Wahlzeit von 7 bis 15 Uhr.
Das Wahlrecht kann auch im Wege der Briefwahl ausgeübt werden:
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können die Ausstellung einer Wahlkarte zur Aus-übung des Wahlrechtes im Wege der Briefwahl beantragen.
Folgende Schritte sind nötig:
Dieser Antrag ist spätestens am zehnten Tag (also 4. März 2010) vor dem Wahltag schriftlich oder am fünften Tag (also 9. März 2010) vor dem Wahltag mündlich bei der Gemeinde zu stellen. Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.
Der Wähler/die Wählerin entnimmt der ihm/ihr dann zugegangenen Wahlkarte die beiden amtlichen Stimmzettel für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl, füllt diese persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus und legt die Stimmzettel anschließend in das Wahlkuvert. Dieses Kuvert wiederum ist in die Wahlkarte zu legen. Weiters ist auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden.
Daraufhin ist die Wahlkarte zu verschließen und so rechtzeitig im Postweg (und nur im Postweg!) an die Gemeinde zu übermitteln, dass sie dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag (also 12. März 2010) einlangt. Wahlkarten, die nicht im Postweg an die Gemeinde übermittelt wurden, dürfen nicht in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen werden!