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Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung
Für die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist die Vorlage eines ausgefüllten Meldezettels (Vordruck im Meldeamt erhältlich) und der Nachweis der Identität des Unterkunftnehmers notwendig.
Für die Anmeldung in einer Mietwohnung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers erforderlich.
Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von 3 Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden
Gebühren:
An- und Abmeldung ist gebührenfrei
Meldebestätigung - Euro 2,10 in bar
Meldeauskunft - bei persönlichem Erscheinen Euro 2,10 in bar
Meldeauskunft - schriftlich Euro 14,30 + Euro 2,10
Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro
weitere Schritte sind eventuell notwendig:
Stadtwerke verständigen (Strom - Wasser - Kabel TV - Internetanschluss)
eventuell Hund bei der Finanzverwaltung an - oder abmelden
Postamt verständigen (Briefanschrift - Telefonanschluss)
Versicherungen über Wohnungswechsel informieren
Finanzamt, Bank usw.
Zuständig
Kristina Kaiser
Christian Mair
(Leiter Meldeamt)
Raimund Nitsche