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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Seezugang beim Alpenhotel ist vertraglich geregelt

Seezugang Alpenhotel

Da es immer wieder zu Beschwerden bezüglich des öffentlichen Seezugangs beim Alpenhotel kommt, wird ein weiteres Mal auf die vertragliche Vereinbarung hingewiesen. 

Die rechtliche Situation für die Allgemeinheit stellt sich wie folgt dar:

Solange die Gäste des Alpenhotel Kitzbühel berechtigt sind, die Badeanstalt zu benützen, wird auch für die Allgemeinheit der Zugang zur Badeanstalt und zum Schwarzsee gewährleistet. Während der Badesaison (Betrieb der Badeanstalt) wird der Allgemeinheit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr, im Juli und August bis 21.00 Uhr der kostenlose Seezugang ermöglicht. Aber auch außerhalb der Badesaison (Betrieb der Badeanstalt) wird der Allgemeinheit entsprechend der bisherigen Praxis der kostenlose Seezugang von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, im Juli und August bis 21.00 Uhr, ermöglicht. Dies gilt für die Öffnungstage des Alpenhotels und/oder des Seerestaurants, jedenfalls 11 Monate im Jahr. Dies entspricht der bisher geübten Praxis, in der der Allgemeinheit regelmäßig der Zugang zum Schwarzsee auch über den geöffneten Eingang zur Badeanstalt zum Zwecke des Schwimmens, Badens, Sonnenbadens sowie auch im Rahmen von Spaziergängen, Wanderungen, zum Verweilen in der Sonne, zum Fotografieren, zum Schlittschuhlaufen oder zur Ausübung sonstiger Sportarten auf dem Schwarzsee jeweils auf eigene Gefahr gewährt wird. Dies bedeutet, dass der Zugang zum See zu den genannten Zeiten durch die oben abgebildete Tür gewährleistet sein muss.

 

21.05.2024