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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Schneeeinbringung in die Ache

24.01.2011 00:00

Schneedepot bei der Reitherkreuzung

Schneedepot_Recheiswiese2.jpg

Auf der Recheiswiese wurde ein Schneedepot errichtet.

Über die langwierigen Wasserrechtsverfahren zur Regelung der Entsorgung von Räumschnee in die Ache wurde wiederholt und ausführlich berichtet. Die Ende 2006 erteilte Bewilligung zur beschränkten Schneeeinbringung war bis 31. 3. 2010 befristet gewesen. Seitens der Stadtverwaltung wurde dann um eine Verlängerung dieser Bewilligung angesucht. Gegen Jahresende 2010 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel nun die Verlängerung bewilligt, dies unter strengen Auflagen.
Das Wasserbenutzungsrecht für den genannten Zweck gilt nun bis 31. 3. 2014. Die Einbringungsmenge ist mit ca. 11.000 m³ in einer Winterperiode beschränkt. Als Alternativen zur Einbringung in die Ache sind insgesamt 19 Zwischendeponien und eine Abschmelzfläche im Bereich „Recheiswiese“ in der Nähe der Reither Kreuzung vorzusehen. Dieses Grundstück war bekanntlich von der Stadt Kitzbühel 2007 erworben worden. Die für die Ache zugelassene Menge von ca. 11.000 m³ sind nur ca. 15 % des anfallenden Schnees, 85 % müssen deponiert werden. Die Schneeeinbringung darf nur in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden nach dem Ende des letzten Schneefalls, der zu einer Neuschneehöhe von mindestens 10 cm geführt hat, erfolgen.
Insgesamt enthält der Bewilligungsbescheid einen sehr großen Auflagenkatalog aus wasserbautechnischer und kulturbautechnischer sowie gewässerökologischer Sicht. Er bringt eine erhebliche organisatorische und kostenmäßige Belastung des Bauhofs mit sich, ist jedoch wegen der jahrelangen Probleme mit den Fischereiberechtigten ohne Alternative.
Als wesentliche Auflage aus gewässerökologischer Sicht fixiert der Bescheid der Wasserrechtsbehörde folgendes:
An zwei ausgewählten, im Einvernehmen mit den Fischereiberechtigten festzulegenden Stellen in der Kitzbüheler Ache ist durch einen Sachverständigen für Limnologie während zumindest einer Wintersaison mit Schneeeinbringung eine Untersuchung der Auswirkungen der mechanischen Belastung durch Schneeeinbringung auf den Gewässerboden, insbesondere auf potenzielle Laichplätze (z.B. durch abdriftenden Schnee, Verdichtung der Sohle und Abdeckung des Lückensystems durch Streusplitt udgl.) durchzuführen. Es ist anzunehmen, dass das Ergebnis dieses Gutachtens Einfluss auf die Verlängerung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbringung von Räumschnee in die Ache über den derzeit fixierten Ablaufzeitpunkt 31.3.2014 hinaus ausüben wird.

24.01.2011