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Kitzbühel

Hundeproblematik

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Freilaufende Hunde – Kritik wächst
 
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Landwirt Christian Reiter kritisiert die Hundehalter.

Seit Jahren sind freilaufende Hunde ein Thema, mit dem sich die Öffentlichkeit beschäftigt. Besonders die Problematik mit dem Hundekot, der von den Hundebesitzern oftmals nicht entsorgt wird, sorgt für hitzige Debatten.
Vom Stadtamt wurde dieser Problembereich immer wieder aufgezeigt (mehrere Artikel in der Stadtzeitung), mit dem Ziel, bei den Hundehaltern Bewusstseinsbildung zu betreiben. Wobei auch auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass von Seiten der Stadt auch Sanktionen durch Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen (z. B. Leinenzwang) durchaus angedacht sind.
Zunehmende Kritik aus der Bauernschaft lässt aber schließen, dass sich die Situation eher verschlechtert hat. Mehrere Faktoren dürften dafür ausschlaggebend sein: Einerseits ist der Besitz eines (oder sogar mehrerer) Hundes eine Modeerscheinung geworden. Immerhin ist der Hundebestand im Bereich Kitzbühel beträchtlich. Dafür sorgt auch die große Zahl der Inhaber von Nebenwohnsitzen. Andererseits ist erkennbar, dass bedingt durch bereits erlassene Leinenzwänge in mehreren Nachbargemeinden, Hundehaltern mit ihren Vierbeinern vermehrt zum „Gassigehen“ nach Kitzbühel ausweichen.
Einer (von sicherlich Vielen), der davon negativ betroffen ist, ist Christian Reiter vom Reiterhof am Malernweg. Trotz Beschilderung, dass im Bereich seines Privatweges, der entlang seines Feldes führt, Leinenzwang herrscht und auch der Hundekot zu entsorgen ist, musste er feststellen, dass sich kaum ein Hundebesitzer daran hält.
Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass Hundekot gemeinsam mit der Heuernte in den Lebensmittelkreislauf gerät, denkt der Landwirt darüber nach, den bei Wanderern durchaus beliebten Weg abzusperren. Mit diesem Ansinnen ist er sicher nicht der einzige Bauer oder Grundstücksbesitzer in Kitzbühel.    
 
Auf die derzeit - ungeachtet möglicher künftiger ortspolizeilicher Verordnungen - bereits unter anderen bestehende Rechtslage muss hingewiesen werden.
Das Tiroler Feldschutzgesetz 2000 stellt die Verunreinigung und Unbenützbarmachung von Feldgut unter ziemlich strenge Strafdrohung. Hundebesitzer, die das Eindringen der Tiere in Felder und Wiesen (Heuernte!) nicht unterbinden, können nach dieser Norm belangt werden.
Nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 können Hunde, die wildernd angetroffen werden oder sich außerhalb der Einwirkung ihres Halters befinden sowie offensichtlich eine Gefahr für das Wild darstellen, vom Jagdschutzpersonal getötet werden.

09.10.2009