Wappen

Stadtgemeinde
Kitzbühel

Schneeräumung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Keine Schneeablagerung auf öffentlichen Plätzen

Schnee_Innenstadt2.JPG

Die in Kitzbühel vom städtischen Bauhof durchgeführte Schneeräumung gilt seit Jahrzehnten als vorbildlich und braucht einen Vergleich mit der dort und da privat organisierten nicht zu scheuen. Dies zeigt sich vor allem bei – ohnehin nur selten vorkommenden – Tagen mit übermäßig großem Schneefall. Überall gleichzeitig kann aber auch der Bauhof nicht agieren.

Zum Problem „zugeschütteter Einfahrten“ nach dem Vorbeifahren des Schneepflugs ist zu bemerken, dass hier keine Abhilfe möglich ist. Im dicht verbauten Gebiet reiht sich Einfahrt an Einfahrt, dem Wunsch nach Aussparung solcher kann daher naturgemäß nicht entsprochen werden. Allerdings ist die vom Bauhof zügig organisierte begleitende Räumung mittels Laders so flott, dass die Belastung der Grundstückseigentümer minimiert wird.

Hingewiesen sei auch wieder einmal auf Anliegerverpflichtungen im Bereich öffentlicher Straßen und Wege nach dem Tiroler Straßengesetz. Die Ablagerung des im Zuge der Schneeräumung von der Straße entlang des betreffenden Grundstückes entfernten Schnees und Abräummaterials ist zu dulden. Nicht gestattet hingegen ist das Ablagern von Schnee aus Privatgrundstücken auf öffentlichen Flächen wie z. B. Straßen oder Gehsteige. Besonders nach einer eben durchgeführten Räumung dieser Flächen durch den Stadtbauhof ist dies ein nicht zu duldendes Verhalten.

Freuen wir uns gerade in Kitzbühel über Schneereichtum, üblicherweise ist manches damit verbundene Scheinproblem relativ schnell wieder weggeschmolzen.

27.12.2012