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Manchmal kann es (z.B. für Sozialversicherungszwecke) notwendig sein, nachträglich eine Abschrift aus dem Sterbebuch für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen. Im Gegensatz zur Sterbeurkunde, die nur einen Auszug aus dem Sterbebuch darstellt, enthält die Abschrift aus dem Sterbebuch zusätzliche Informationen, wie z.B. Angaben zu einer aufrechten Ehe.
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf eine Abschrift aus dem Sterbebuch auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
Die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:
Die Abschrift aus dem Sterbebuch wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie können sie auch schriftlich beantragen.
Sterbebuch - Abschrift
Quelle: HELP.gv.at
Stadtzeitung April 2013Mehr...