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Wahlen zum Europäischen Parlament

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Österreich ist derzeit durch 19 Mitglieder vertreten. Die Aufstockung von 17 auf 19 Mitglieder erfolgte mit 1. Dezember 2011 aufgrund des Inkrafttretens des Protokolls zur Änderung des Protokolls Nummer 36 über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist.

Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicherinnen/Österreicher sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden, in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Europa-Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

HINWEIS

In das Europa-Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).   

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Passiv wahlberechtigt, d.h. zu einer österreichischen Kandidatur zum Europäischen Parlament berechtigt, sind alle am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführten Österreicherinnen/Österreicher, die nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind sowie alle am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführten nicht österreichischen EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat das Recht, gewählt zu werden, nicht verloren haben. Weiters muss am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein.

TIPP
Alle Informationen zu den aktuellen Vertreterinnen/Vertretern Österreichs im EU-Parlament befinden sich auf den Seiten des Informationsbüros des Europäischen Parlaments für Österreich.
Stand: 12.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
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Quelle: HELP.gv.at

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