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Wahlkarte

Allgemeine Informationen

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.

Voraussetzungen

Die Beantragung einer Wahlkarte ist erst ab dem Tag der Wahlausschreibung (circa acht Wochen vor der Wahl) möglich. Daher ist das notwendige Antragsformular nur in diesem Zeitraum vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.

Fristen

Die Wahlkarte kann von der wahlberechtigten Person beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) beantragt werden. Bei Bundeswahlen kann der Antrag schriftlich bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag gestellt werden. Mündlich (jedoch nicht telefonisch) kann der Antrag bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag (Frist: 12:00 Uhr) gestellt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein Antrag schriftlich gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene kann es davon abweichende Fristen geben. Über Details hierzu informiert Sie die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.

ACHTUNG

Bitte beachten Sie, dass es bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene zu Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte sowie der Vorgehensweise bei der Briefwahl kommen kann. Über Details hierzu informiert Sie die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Zuständige Stelle

Seit 1. März 2010 besteht die Möglichkeit der Beantragung einer automatischen Zusendung von Wahlkarten für Personen, die wegen eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, ein Wahllokal zu besuchen.

TIPP
Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher können Sie, sofern Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, Ihren Wahlkartenantrag auch bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) stellen, die ihn an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Wenn Sie keine definitive Zustelladresse im Ausland bekannt geben können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte an ein im Ausland gelegenes Postamt übermitteln zu lassen.

Verfahrensablauf

Eine Wahlkarte benötigen Wählerinnen/Wähler, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können (sei es, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind oder das Haus nicht verlassen können), sowie Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher.

Mit der Wahlkarte können Sie ihr Wahlrecht außerhalb Ihres zuständigen Wahllokals folgendermaßen ausüben:

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte im Inland kann folgendermaßen erfolgen:

Im Ausland ist eine Stimmabgabe nur mittels Briefwahl möglich.

Für alle Wählerinnen/Wähler, die ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben möchten, muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal für Wahlkarten (in Wien zumindest in jedem Gemeindebezirk) vorhanden sein. Bei Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen kann in jedem Wahllokal mit Wahlkarte gewählt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlichem Erscheinen (mündlicher Antrag): ein Identitätsdokument (z.B. amtlicher Lichtbildausweis)
  • Bei schriftlichem Antrag: glaubhafter Nachweis der Identität (z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde)

Ausnahme: Beim schriftlichen Antrag ist keine Glaubhaftmachung notwendig, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bei der Behörde persönlich bekannt ist oder der Antrag elektronisch eingebracht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurde.

Die Behörde prüft, ob die Person im jeweiligen Wählerverzeichnis geführt wird.

Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, werden neben dieser auch ein amtlicher Stimmzettel, ein Informationsblatt und ein verschließbares Wahlkuvert übermittelt.

Zusätzliche Informationen

Näheres zum Wahlvorgang im Ausland und zur zeitgerechten Rücksendung der Wahlkarte nach Österreich finden Sie unter Stimmabgabe im Ausland. Nähere Informationen zur Vorgangsweise bei der Briefwahl finden Sie im Abschnitt "Briefwahl".

Informieren Sie sich über den Wahl-Service der Stadt Wien (Wahlkarten-Antrag, Stimmabgabe in Wahlkarten-Wahllokalen etc.).

Zum Formular

HINWEIS
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, um die zeitgerechte Zustellung vor der Wahl per Post zu gewährleisten.
Stand: 12.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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